Allgemeine Geschäftsbedingungen
Cubilaris AG - Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Beherbergungsbetriebe
1. Geltungsbereich
1.a. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen unserer Beherbergungsbetriebe.
1.b. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Cubilaris AG.
1.c. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.a. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Beherbungsbetrieb zustande. Dem Beherbungsbetrieb steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.b. Vertragspartner sind der Beherbungsbetrieb und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Beherbungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Beherbungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.c. Soweit der Beherbungsbetrieb im Rahmen des Vertragsverhältnisses Werkleistungen erbringt oder mit dem Kunden Verträge über die Lieferung neu hergestellter Sachen abschliesst, verjähren evtl. Ansprüche wegen Mängel mit Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; für alle übrigen Ansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate. Vorstehendes gilt nicht im Falle einer Haftung des Beherbergungsbetriebs für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.a. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.b. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebs an Dritte.
3.c. Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.d. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Beherbungsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
3.e. Die Preise können vom Beherbungsbetrieb ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Beherbungsbetrieb dem zustimmt.
3.f. Rechnungen des Beherbergungsbetriebs ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, Verzugszinsen gemäss OR zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
3.g. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.h. Der Kunde kann nur mit/wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebs aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.a. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.b. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs des Beherbergungsbetriebs oder einer von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.c. Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzugs des Beherbergungsbetriebes oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.d. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Beherbergungsbetrieb die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.e. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.
4.f. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Beherbergungsbetrieb entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
5. Rücktritt des Beherbergungsbetriebs
5.a. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Beherbergungsbetrieb in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Beherbergungsbetriebs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.b. Wird eine vereinbarte Voraeuszahlung auch nach Verstreichen einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.c. Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
§ höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
§ Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
§ der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Leistung des Beherbergungsbetriebs den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebs zuzurechnen ist.
§ ein Verstoss gegen den obigen Abschnitt „Geltungsbereich“ Absatz 2 vorliegt.
5.d. Der Beherbergungsbetrieb hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.
5.e. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen den Beherbungsbetrieb, ausser bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Beherbergungsbetriebs oder seines gesetzlichen Vertreters.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.a. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.b. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.c. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Beherbergungsbetrieb spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunde steht es frei, dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7. Haftung des Beherbergungsbetriebs
7.a. Die Haftung des Beherbergungsbetriebs ist, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) im leistungstypischen Bereich handelt, beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Beherbergungsbetriebs, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebs auftreten, wird der Beherbergungsbetrieb bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben oder einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.b. Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Kunden gemäss OR Art. 487-489.
7.c. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht.
7.d. Für die unbeschränkte Haftung des Beherbergungsbetriebs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.e. Soweit dem Kunden ein Stellplatz im Carport, in der Garage oder auf dem Parkplatz des Beherbergungsbetriebs, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Beherbergungsbetriebs abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nicht, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Beherbergungsbetriebs.
7.f. Weckaufträge werden vom Beherbergungsbetrieb mit grösster Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, ausser wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.g. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, ausser wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
8.a. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme von Gästen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.b. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Ragaz.
8.c. Gerichtsstand ist Bad Ragaz.
8.d. Es gilt Schweizer Recht.
8.e. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in Deutsch verfasst und ins Englische übersetzt. Es gilt die deutsche Fassung.
8.f. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Cubilaris AG, Bad Ragaz, Stand 1.4.2024